Fachschaft Politikwissenschaft
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Kompensationsmittelkommission

Die Kommission

Die Kompensationsmittelkommission (ehemals: Studiengebührenkommission) stimmt über die Verwendung der Kompensationsmittel in der Fakultät 15 ab. Dazu werden Anträge von den Lehrstühlen, Instituten usw. eingereicht, über die diskutiert und abgestimmt werden und bei positiver Rückmeldung in den Haushalt für ein Kalenderjahr eingeplant werden. Die Kommission ist paritätisch besetzt, jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedoch besitzt der/die Dekan/in das Recht, die Entscheidung des Gremiums aufzuheben und zu überstimmen.

Mitglieder

Die Kommission besteht aus jeweils 6 studentischen und 6 nicht-studentischen VertreterInnen. Auf Seite der Studierenden besteht sie aus jeweils zwei VertreterInnen der drei Fachschaften in der Fakultät 15, auf nicht-studentischer Seite sind es die jeweiligen Vertreter der einzelnen Institute der Fakultät.

Sitzungen

Die Kommission tagt zwischen zwei- und dreimal im Semester. Vor jeder Vollversammlung findet die kleine Kommission statt, in der die jeweiligen studentischen VertreterInnen der eigenen Fachschaft mit dem/der Leiter/in der Geschäftstelle, also in unserem Fall des Geschwister-Scholl-Instituts.